Die Lizenz zum Vermieten, Verkaufen, Modernisieren



Ab dem 1.5.2014 müssen Energieausweise mit Registrierungsnummer bei Vermietung und Verkauf dem Interessent bereits beim Eintritt in die Räumlichkeiten unaufgefordert vorgelegt werden. Die Geldbußen bei Nichtbeachtung sind erheblich. Bisher ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis angegebenen werden.



§16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen:

  1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsaus-weis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1
  2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergiever-brauchs für das Gebäude
  3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse


Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist. Für andere Wohngebäude können sowohl der Bedarfspass als auch der Verbrauchspass erstellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen wird, dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dieses Anforderungsprofil erreichen. Sprechen Sie uns in diesem Fall einfach an.

Wir stellen beide Ausweisarten für Sie aus. Der Verbrauchspass berücksichtigt den Verbrauch der letzten drei Jahre und muss bekannt sein. Er spiegelt also mehr das Nutzerverhalten als die Bausbstanz. Der Bedarfspass berücksichtigt die energetische Qualität des Gebäudes und der Wärmeerzeugung. Er stellt die weit bessere Grundlage für eine Kauf- oder Mietentscheidung da, als das bewertete Nutzerverhalten im Verbrauchspass.

Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sie können hier ihren Energieausweis beantragen.

Den Verbrauchs - Energieausweis hier bestellen!


Was soll man beachten ?



Der Energieausweis ist ein gutes Instrument, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen. Jeder von uns, der sich heute ein Fahrzeug kauft, schaut auf den durchschnittlichen Verbrauch und nach den laufenden Kosten. Dies ist auch mit Grundlage für die Kaufentscheidung. Warum sollte das für Gebäude nicht auch so gelten? Die Preise für fossile Brennstoffe werden nicht mehr wesentlich sinken, sondern tendenziell nur noch steigen. Aus diesem Grund ist die Ausstellung eines Energieausweises und eine Energieberatung nach BAFA, unabhängig von der Ausstellungspflicht, vor einer Sanierung oder Modernisierung immer ratsam und jedem Eigentümer zu empfehlen.

Käufer einer gebrauchten Immobilie sollten nicht nur wissen, in welcher Höhe der Kaufpreis zu zahlen ist, sondern welche Modernisierungskosten in den nächsten Jahren noch zusätzlich hinzukommen. Gerade bei älteren Immobilien aus den 50er, 60er und 70er Jahren besteht teilweise erheblicher Sanierungsbedarf, insbesondere der energetischen Gebäudehülle und der Haustechnik. Diese noch nicht durchgeführten Modernisierungen beeinflussen den tatsächlichen Wert einer Immobilie teilweise erheblich. Ein auf den ersten Blick billig erscheinender Kaufpreis, kann sich im späteren Verlauf als überteuerte Fehlinvestition offenbaren. Mit dem bedarfsorientierten Energiepass, und nur mit diesem, erhalten Käufer zusätzlich eine Modernisierungsanalyse mit den entsprechenden Kosteneinschätzungen für die einzelnen energetischen Verbesserungen als Orientierungshilfe.

Weiterführende Dienstleistungen, wie die Vermittlung günstiger Kredite für die Modernisierung, Planung, Koordination und Abwicklung der handwerklichen Leistungen kann auf Wusch mit übernommen werden.



Verbrauchsausweis

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Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, deren Gebäude vor 1978 entstand und das sie vermieten oder verkaufen wollen. Der verbrauchsorientierte Ausweis kann bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt werden.
Bis dahin herrscht noch Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen. Wer sich jetzt den verhältnismäßig günstigen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, kann diesen die nächsten 10 Jahre, die dieser gültig ist, vorlegen.
Bei der Online Bestellung stellen Sie die erforderlichen Daten eigenverantwortlich zusammen und tragen sie in das geöffnete Formular ein.

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb der letzten 3 Jahre tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.

Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.

Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.

Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.


Bedarfsausweis

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Der Energieausweis ist eine EU-Richtlinie (2002/91/EG) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese wurde am 16.12.2002 verabschiedet. In Artikel 7 werden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet den Energiepass für Wohn- und nicht Wohngebäude im Bestand einzuführen. Dieser soll in Deutschland in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv) 2006 verankert sein.

Wann soll der Energieausweis verpflichtend werden?

Der Energieausweis wird ab dem 01. Juli 2008 verpflichtend. Bis dahin besteht Wahlfreiheit. In dieser Übergangszeit kann der Gebäudeeigentümer zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsorientierten Energieausweis wählen.

Welche Ziele hat der Energieausweis?

Der Energieausweis soll die Energieeffizienz von Gebäuden aufzeigen und vergleichbar machen. Der zukünftige Käufer bzw. Mieter soll über die laufenden Kosten des Gebäudes informiert werden. Des Weiteren soll der Energieausweis das Verbraucherbewusstsein für die energetische Effizienz von Gebäuden erhöhen und die Motivation von Investitionen in Energiesparmaßnahmen verstärken.

Was muss der Energieausweis enthalten?

Der Energieausweis muss nach EU-Richtlinie folgende Inhalte aufweisen: • Energiekennwerte über die Gasamtenergieeffizienz des Gebäudes • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden • Sanierungsempfehlungen Ein wichtiger Unterschied zum verbrauchsorientiertem Energieausweis besteht darin, dass beim Bedarfsausweis die energetische Gebäudehülle bewertet wird und nicht der Verbrauch. Dadurch werden die Immobilien vergleichbar. Dieser Ausweis ist aussagekräftig und empfehlenswert. Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Fragen beantworten wir gerne.